20.1.22
Alle Kinder müssen ihre Schulpflicht an der Grundschule erfüllen, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Zuordnung nach Wohnadresse – Straße). Sollte es triftige Gründe dafür geben, dass Ihr Kind eine sprengelfremde Schule besuchen muss, ist dies an der Sprengelschule zu beantragen. Ihr Antrag muss von der Sprengelschule genehmigt und an die betreffende Schule weitergeleitet werden. Die Schuleinschreibung Ihres Kindes findet jedoch an der Sprengelschule statt.
21.02.22
Hier finden Sie aktuelle Informationen des STMUK zur bayerischen Grundschule.
13.02.22
Falls Ihr Kind bekenntnislos ist bzw. einer anderen Religion als katholisch/evangelisch angehört aber den katholischen/evangelischen Religionsunterricht besuchen soll, finden Sie den Antrag hier zum Download.
Falls Ihr Kind orthodox ist aber den katholischen/evangelischen Religionsunterricht besuchen soll, muss zusätzlich ein Antrag bei der orthodoxen Kirche gestellt werden. Diesen finden Sie hier zum Download.
Hier erfahren Sie, ob Sie im Einzugsgebiet der Frauenschule wohnen.
Kinder mit Migrationshintergrund haben im letzten Kindergartenjahr einen Rechtsanspruch auf Deutschförderung.
Dieser geschieht zum Teil im Kindergarten, zum Teil in der Grundschule.
Um den Eltern dieser Kinder und den Kindern selbst einen guten Start in das Schulleben zu ermöglichen, bieten wir einen speziellen
Elternabend an.
In kleinen Gruppen werden die Eltern über folgende Themen informiert:
Wenn Eltern Dolmetscher brauchen, bemühen wir uns um solche.
Zusätzlich bieten wir eine Kinderbetreuung während des Elternabends an.
Grundschule Frauenstraße
Frauenstraße 15
90763 Fürth / Bayern
Tel. Nr.: 0911 97 08 380
info@gs-frauen-fuerth.de