Krankmeldungen erfolgen über den Schulmanager bis 7:45 Uhr des Schultages, an dem das Kind krankheitsbedingt nicht in die Schule kommen kann.
Sollte die Krankmeldung zu spät erfolgen, muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Gem. §20(1) BaySchO, §42 VSO-F Mitteilungspflicht kann die Schule ggf. die
örtlich zuständige Polizeidienststelle verständigen.
Kinder, die während des Unterrichts erkranken, müssen abgeholt werden. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen dürfen diese Kinder
nicht allein nach Hause gehen.