Krankmeldung

  • Krankmeldungen erfolgen über den Schulmanager bis 7:45 Uhr des Schultages, an dem das Kind krankheitsbedingt nicht in die Schule kommen kann.
  • Sollte die Krankmeldung zu spät erfolgen, muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Gem. §20(1) BaySchO, §42 VSO-F Mitteilungspflicht kann die Schule ggf. die örtlich zuständige Polizeidienststelle verständigen.
  • Am vierten Krankheitstag in Folge benötigt die Schule ein ärztliches Attest.
  • Kinder, die während des Unterrichts erkranken, müssen abgeholt werden. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen dürfen diese Kinder nicht allein nach Hause gehen.